Kuppelbau Döbeln - Eine Abteilung der Autoliv Sicherheitstechnik GmbH
Eichbergstraße 10-13, 04720 Döbeln
Telefon: +49 (3431) 6601-0, Telefax: +49 (3431) 6601-75, kuppelbau.info@autoliv.com

Seminare, Events, Tagungen, Schulungen, Empfänge

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Kuppelbau Döbeln

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Konferenz- und
Veranstaltungsräumen der Autoliv Sicherheitstechnik GmbH zur Durchführung von
Veranstaltungen wie Seminare, Tagungen etc. sowie alle damit zusammenhängenden weiteren
Leistungen der Autoliv Sicherheitstechnik GmbH.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume sowie Verkaufs- oder ähnliche
Veranstaltungen sind ausgeschlossen.
Eventuellen AGB des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die AGB des Mieters
gelten auch dann nicht, wenn Autoliv den AGB des Mieters im Einzelfall nicht gesondert
widerspricht.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner

Der Vertrag kommt durch beiderseitige Unterschrift der Vertragsparteien zustande. Dazu ist der
Raumüberlassungsvertrag oder das Angebot von beiden Parteien zu unterzeichnen. Die beiden
Vertragsparteien sind der Vermieter (Autoliv Sicherheitstechnik GmbH) und der Mieter.


§ 3 Leistungen, Preise und Zahlungen

Die Autoliv Sicherheitstechnik GmbH ist verpflichtet, die im Raumüberlassungsvertrag definierten
Leistungen zu erbringen.
Die Raummiete und alle sonstigen Leistungen verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
Der Mieter ist verpflichtet, für die gebuchten sowie für weitere in Anspruch genommene
Leistungen die vereinbarten/ üblichen Preise sofort nach Rechungserhalt zu zahlen.
Bei Buchungen die das Folgejahr betreffen, behält sich die Autoliv Sicherheitstechnik GmbH
Preisänderungen vor.


§ 4 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

Soweit die Autoliv Sicherheitstechnik GmbH für den Mieter auf dessen Veranlassung technische
und sonstige Einrichtung von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für
Rechnung des Mieters. Er haftet auch für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße
Rückgabe.
Das Internet ist ausschließlich für geschäftliche Zwecke zu nutzen. Streng verboten sind alle
Verbindungen zu menschenverachtenden und gewaltverherrlichenden Inhalten.
Bei der Nutzung der Datenverbindung gilt jederzeit höchstmögliche Vorsicht, um Schäden des
Netzwerkes zu vermeiden.
Der Mieter haftet für von ihm verursachte Schäden.


§ 5 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

Persönliche oder auch sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Mieters in den
Veranstaltungsräumen oder sonstigen Räumen der Autoliv Sicherheitstechnik GmbH. Es wird
keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz der Autoliv Sicherheitstechnik GmbH übernommen.
Mitgebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
Verbleibt der Gegenstand über längere Zeit im Raum, kann über die Dauer des Verbleibs eine
Raummiete berechnet werden.


§ 6 Rücktritt/ Abbestellung

Rücktritt der Autoliv Sicherheitstechnik GmbH vom Vertrag: Die Autoliv Sicherheitstechnik GmbH
ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise
falls höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen, wie z.B. bei Buchungen, die unter irreführenden oder falschen
Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. des Mieters oder Zwecks, gebucht werden, oder wenn die
Autoliv Sicherheitstechnik GmbH begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Veranstaltungen
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen in der Öffentlichkeit
gefährden könnten, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist.
Die Autoliv Sicherheitstechnik GmbH hat den Mieter von der Ausübung des Rücktrittsrechts
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz
gegen die Autoliv Sicherheitstechnik GmbH, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen
Verhalten.
Bei Rücktritt des Mieters ist die Autoliv Sicherheitstechnik GmbH berechtigt, die vereinbarte Miete
in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
Stornierungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Bei der Stornierung zählt das Datum des
Posteinganges bei der Autoliv Sicherheitstechnik GmbH.
Bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenlose Stornierung von Seiten des Mieters
möglich. 28 bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn betragen die Stornokosten 50 % vom
Mietpreis. 9 bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn betragen die Stornokosten 85 % vom Mietpreis,
zzgl. 20 % des entgangenen Umsatzes aus Speisen und Getränken. Bei Stornierung ab dem 2.
Tag vor Veranstaltungsbeginn betragen die Stornokosten 100 % vom Mietpreis, zzgl. 70 % des
entgangenen Umsatzes aus Speisen und Getränken.
Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist die Autoliv Sicherheitstechnik
berechtigt, bei Rücktritt zwischen 28 und 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %, bei einem
späteren Rücktritt bis 3 Tage 85 %, ab dem 2. Tag 100 % der Tagungspauschale x vereinbarter
Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Daneben werden alle sonstigen bereits entstandenen Kosten gegen Nachweis in Rechnung
gestellt.


§ 7 Änderung der Teilnehmerzahl, Veranstaltungszeit und der Stellform

Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 20% muss spätestens 5 Werktage vor
Veranstaltungsbeginn der Autoliv Sicherheitstechnik GmbH schriftlich mitgeteilt werden und
bedarf der Zustimmung.
Im Fall einer Abweichung nach oben, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
Verschieben sich ohne die vorherige schriftliche Zustimmung die vereinbarten Anfangs- oder
Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die Autoliv Sicherheitstechnik GmbH zusätzliche Kosten
der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn die Autoliv Sicherheitstechnik GmbH
trifft ein Verschulden. Die Autoliv Sicherheitstechnik GmbH behält sich das Recht vor bei Bedarf
den geplanten Raum für die Veranstaltung kurzfristig zu ändern und einen adäquaten Ersatz zu
stellen.
Die Raumbestuhlung erfolgt, wie schriftlich in der Vereinbarung festgelegt. Wünscht nach
Fertigstellung der Veranstalter oder ein Referent des Seminars vor Ort eine andere Stellform, so
wird eine zusätzliche Aufwandspauschale berechnet.


§ 8 Hausordnung

Der Mieter ist verpflichtet, die Räume und Anlagen mit der gebotenen Sorgfalt zu nutzen und trägt
die Verantwortung für die Einhaltung nachfolgender Nutzungsvorschriften:
In den Räumen gilt ein generelles Rauch- und Alkoholverbot.
Dem Mieter ist es grundsätzlich untersagt Speisen und/oder Getränke zu den Veranstaltungen
mitzubringen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Einigung mit der Autoliv Sicherheitstechnik
GmbH. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Kosten berechnet.
Schlüssel, die optional ausgehändigt werden können, sind unmittelbar nach Abschluss des
Mietverhältnisses an die Autoliv Sicherheitstechnik GmbH zurückzugeben.
Bei der Benutzung des Vorplatzes ist darauf zu achten, dass die gesetzlichen Ruhezeiten
eingehalten werden, damit Anwohner sich nicht durch Lärm belästigt fühlen.
Die Räumlichkeiten dürfen nicht zweckentfremdet genutzt werden.
Dem Mieter wird die Verwendung von Materialien und/ oder Hilfsmitteln untersagt, durch die eine
Beschädigung oder Verunreinigung der Räume oder der dort befindlichen technischen Geräten
sowie eine Gefährdung von Menschen verursacht werden können, wie z.B. brennbare
Flüssigkeiten oder offenes Feuer.
Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen, sowie alle behördlichen und
gesetzlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten.
Das Anbringen von Bildern, Plakaten, Nägeln zum Aufhängen sowie das Aufkleben jeglicher
Unterlagen bzw. Gegenstände an Wänden, Glasscheiben und Mobiliar sind nicht gestattet.
Wer die Vorschriften wiederholt oder mutwillig missachtet, kann mit sofortiger Wirkung
vorübergehend oder endgültig von Benutzung oder dem Besuch der Räume ausgeschlossen
werden.


§ 9 Geschäftszeiten

Die regulären Geschäftzeiten der Autoliv Sicherheitstechnik GmbH sind sofern nicht anders
vereinbart oder bekannt gegeben: Montag - Freitag jeweils von 8:00 - 16:30 Uhr.
Bei Bedarf und nach Absprache stehen die Räumlichkeiten auch außerhalb der Geschäftszeiten
zur Verfügung. Entsprechende Nutzungszeiten sind gesondert zu vereinbaren.
Gebuchte Tagungsräume stehen dem Mieter nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine
darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Absprache mit der Autoliv
Sicherheitstechnik GmbH.


§ 10 Zustand der Räume

Die Räume werden für die Dauer der Anmietung von der Autoliv Sicherheitstechnik GmbH sauber
und ordentlich überlassen. Dies wird in einem Übergabeprotokoll dokumentiert.
Die Räume sind nach der Nutzung in dem Zustand zu übergeben, in dem sie dem Mieter zuvor
überlassen wurden.
Bei extremer Verschmutzung berechnet die Autoliv Sicherheitstechnik GmbH die
Reinigungskosten in voller Höhe.


§ 11 Haftung

Der Mieter verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung stehenden Hilfsmittel, die durch die Autoliv
Sicherheitstechnik GmbH bereitgestellt werden, sorgfältig zu behandeln.
Der Mieter haftet in vollem Umfang für alle durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen
verursachten Schäden oder Verluste am Raum, dessen Einrichtung und an geliehenem
Equipment, sowie die daraus entstehenden Folgekosten (z.B. Mietausfall).
Mängel oder Schäden die im Laufe der Veranstaltung verursacht werden, sind der Autoliv
Sicherheitstechnik GmbH umgehend zu melden.
Das Benutzen der Räume sowie des Vorplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
Während der Nutzung entstandene Mängel oder Verluste werden dem Mieter oder seiner
Versicherung in Rechnung gestellt.
Der Mieter weist vor Mietbeginn den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung nach mit
Deckung auch für die in dieser Vereinbarung genannten Schäden (Mindestdeckung für
Sachschäden 500.000,- EUR, für Personenschäden 1.000.000,- EUR)


§ 12 Gerichtsstand

Gerichtsstand für Kaufleute ist Hamburg sowie nach Wahl des Vermieters auch das an dessen
Sitz zuständige Gericht. Für Nicht- Kaufleute gilt der gesetzliche Gerichtsstand.


§ 13 Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder der getroffenen weiteren
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im
Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch
eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

nach oben

Kuppelbau Döbeln
Eine Abteilung der Autoliv Sicherheitstechnik GmbH
Eichbergstraße 10-13

04720 Döbeln

Telefon: +49 (3431) 6601-0
Telefax: +49 (3431) 6601-75

kuppelbau.info@autoliv.com

www.autoliv.com